Dienstag, 16. August 2011

Europäischer Gerichtshof stärkt Hinweisgebern auf Mißstände den Rücken


Melusine, die alte Schwerenöterin und Forenmama von Literarchie, informierte mich zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - einen Fall betreffend, wo eine Altenpflegerin Strafanzeige (wegen Betruges) gegen ihren Arbeitgeber (ein Altenheim) stellte, weil sie die Hygiene und ausreichende Pflege der Bewohner nicht gewährleistet sah. Daraufhin wurde ihr gekündigt (logisch).
Und nun sagte also der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Kündigung nicht rechtens war.

Hier nachzulesen: Whistleblower Fall

Ich würde mir wünschen, dass von diesem Urteil etwas Signalwirkung ausginge.
Wir Altenpfleger(innen) hängen ja stets zwischen den Stühlen - zwischen der vom Arbeitgeber angemahnten Loyalität und unserer professionellen Arbeitsauffassung bzw. unserem Gewissen, wenn es z.B. durch Personalmangel zu dauerhaften Pflegemißständen kommt.
Aus meiner Erfahrung verschärft der Arbeitgeber bei Kritik eher den Druck auf die Mitarbeiter, als dass er mehr Pflegekräfte einstellt. Und leider ziehen die Kollegen/Kolleginnen nicht alle am selben Strang - teils aus verständlicher Sorge um ihren Arbeitsplatz, teils aus arschkriecherischem Opportunismus den Vorgesetzten gegenüber. Man kann es sich (auch oder gerade) in schlecht geführten Altenheimen bequem machen. Die pflegebedürftigen Alten müssen es ausbaden.
Vorallem die Hygiene und die soziale Betreuung leiden unter solchen Zuständen.

Auch ich erhielt im Laufe meiner Altenpflegetätigkeit mehrmals Dämpfer, wenn ich auf Dienstbesprechungen allzu kritisch wurde.
Da überlegt man sich bei den nächsten Besprechungen zweimal, ob man die Klappe aufmacht.
Mein Respekt vor dieser Berliner Kollegin, die nicht nur den Mund aufmachte, sondern, als sich nichts änderte, den Mut zur Strafanzeige hatte ...

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