als freizeit definiert sich die zeit, die man im arbeitsalltag frei hat, also im normalfall wochenende und feierabende, feiertage. als teilzeitnachtwache in der pflege kommt es da schon mal zu ein bis zwei freien wochen zwischen den dienstblöcken.
urlaubstage definieren sich durch den beim arbeitgeber eingereichten und bewilligten urlaub, z.b. der jährliche erholungsurlaub. ob ich den urlaub zuhause oder im ausland verbringe, ist dabei völlig wurscht.
und ob ich meine freizeit zuhause oder im ausland verbringe, ändert nichts am freizeit-status.
Danke
(Das Anstrengendste an den Kärntnern sind ihre politischen Vertreter, aber daran wirst Du Dich gewöhnen müssen.)
Kärntens politische Vertreter interessieren mich bislang herzlich wenig.
urlaubstage definieren sich durch den beim arbeitgeber eingereichten und bewilligten urlaub, z.b. der jährliche erholungsurlaub. ob ich den urlaub zuhause oder im ausland verbringe, ist dabei völlig wurscht.
und ob ich meine freizeit zuhause oder im ausland verbringe, ändert nichts am freizeit-status.