Zur Ausstellung von Todesbescheinigungen:
Die Feststellung des Todes und die Durchführung der Leichenschau stellen häufig die letzte ärztliche Maßnahme an der verstorbenen Person dar. Hiefür gelten dieselben Sorgfaltspflichten wie bei lebenden Personen. Bei etwaigen Kollisionen mit den Interessen anderer Personen - seien dies Angehörige, andere Ärztinnen oder Ärzte oder Polizeibeamte - hat die Ärztin oder der Arzt grundsätzlich die Interessen der verstorbenen Person an einer sorgfältigen und objektiven Leichenschau wahrzunehmen. Mit der Ausstellung der Todesbescheinigung werden die Weichen gestellt, ob die Leiche zur Bestattung freigegeben wird oder ob weitere Ermittlungen im Hinblick auf einen nicht natürlichen Tod oder eine ungeklärte Todesart erforderlich sind. Von der sorgfältigen Todesbescheinigung hängt auch die Qualität der Todesursachen-Statistik ab.
(Einem Merkblatt entnommen: "Information für die Ärztin/den Arzt")
(Einem Merkblatt entnommen: "Information für die Ärztin/den Arzt")
bonanzaMARGOT
- 10. Nov. 08, 17:13
- Was ich lese
vorallem wissen wohl am wenigsten die ärzte/ärztinnen, die z.b. vom bereitschaftsdienst während meines nachtdienstes kommen, was die interessen des toten sind.
man legt den toten folgendes in den mund: "hey, arzt-boy, untersuche mich ja anständig, drehe mich mal links und mal rechts, und schaue mir in die augen - richtig bitte! ebbe war ich noch am leben - sag mir, warum bin ich tot?"