Artikel 19, Meinungs- und Informationsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - verkündet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948
Aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - verkündet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948
bonanzaMARGOT
- 25. Apr. 09, 18:34
- Was ich lese