Artikel 19, Meinungs- und Informationsfreiheit

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.





Aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - verkündet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948

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